CSD in Berlin
english français
Startseite > Urteile
Freitag, 30. Juli 2010

 Politik
Termin und Strecke
Regeln der Demo
Forderungen
News
Parteien und Links
Berichte und Fotos
Geschichte
Gerichtsurteile
- BGH
- OLG Karlsruhe
- OLG Celle
- OLG Oldenburg
- StVO
Zeitungsartikel
Pressemitteilungen
Häufige Fragen

 Skatetipps
Berlin / Brandenbg
Paraden weltweit

 Interaktiv
Newsletter
Kontakt
Team

 International
English
Français


Gerichtsurteile

Urteile zum Thema Inline-Skating

Wir sammeln hier für Euch Urteile rund um das Thema Inline-Skating. Anhand dieser Urteile könnt Ihr sehen, wie die Rechtsprechung Inline-Skater rechtlich qualifiziert hat und wie z.B. die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls entschieden worden ist.

Das OLG Karlsruhe entschied am 24. Juli 1998, dass Inline-Skates besondere Fortbewegungsmittel nach § 24 Abs. 1 StVO sind. Für Skater finden die Vorschriften der §§ 25 ff StVO für den Fußgängerverkehr Anwendung.

Ebenso entschied am 28. April 1999 das OLG Celle.

Ganz anderer Auffassung ist das OLG Oldenburg, das Inline-Skates als Fahrzeuge betrachtet und § 24 StVO für nicht anwendbar hält. Nicht motorisierte Fahrzeuge (also Inline-Skates) sind ohne weiteres auf öffentlichen Straßen zugelassen. Etwas anderes könnte sich nur durch ausdrückliche Verbotsvorschriften ergeben, die jedoch nicht existieren.

Diesen Streit zwischen den Oberlandesgerichten hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Am 19. März 2002 urteilte der BGH: Inline-Skates sind - bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber - als "ähnliches Fortbewegungsmittel" im Sinne des StVO § 24 Abs 1 anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen.

Lohnfortzahlung - Unternehmer müssen auch bei Skateerunfällen zahlen: Stürzt eine Angestellte in der Mittagspause mit ihren Inline-Skates und verletzt sich dabei schwer, muss ihr Chef weiter Lohn zahlen. Voraussetzung: Sie ist eine routinierte Sportlerin und der Unfall beruht nicht auf besonderem Leichtsinn. Im konkreten vor dem LAG Saarland entschiedenen Streitfall (Az.: 2 Ss 147/02) war eine ältere Dame, die bereits mehr als 40 Jahre lang Rollschuh gelaufen war und auch sicher mit den Inline-Skates fuhr, auf einer nassen Straße ausgerutscht. Die Richter wertetetn dies nicht als grobes Eigenverschulden.


Impressum | Kontakt | Newsletter | Termin | Forderungen | Parteien und Links | News | Geschichte | Fotos und Berichte |

© 2000 - 2010   BERLINPARADE