Inline-Skater müssen auf dem Gehweg fahren und die Regeln für den Fußgängerverkehr beachten. Besonders bei kombinierten Wegen, auf denen Rafahrer und Fußgänger, und somit auch Skater, gemeinsam einen Weg nutzen sollen, kann es zu Konflikten kommen. Skater sollen dabei besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Radfahrer hingegen hätten auf einem kombinierten Geh- und Radweg keine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Skatern, denn diese können ähnliche Geschwindigkeiten erreichen und haben dadurch ein vergleichbares Gefahrenpotenzial, meint das Berliner Kammergericht. Ein Radfahrer müsse deshalb nicht anhalten, um einen entgegenkommenden Rollschuhfahrer vorbeizulassen. Käme es bei einer Begegnung unter nicht aufklärbaren Umständen zur Kollision, trügen beide ihren Schaden selbst (KG 12 U 195/05).
Ein neues Zusatzschild signalisiert Skatern ab voraussichtlich Anfang 2009 dann, auf welchen Radwegen und Fahrbahnen sie freie Bahn haben. Inline-Skater und Rollschuhfahrer müssen sich dort „mit äußerer Vorsicht und unter besonderer Berücksichtigung auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung bewegen und Fahrzeugen das Überholen ermöglichen“. Der ADFC fordert daher, für Radfahrer, Fußgänger und Skater ausreichend breiten Raum einzurichten. Denn eine Mischung des Verkehrs sorge für mehr gegenseitige Aufmerksamkeit und Rücksicht.
Letztendlich gilt immer die Sorgfaltspflicht für jeden Verkehrsteilnehmer. So musste eine links fahrende Skaterin für einen Unfallschaden auf einem schmalen Wirtschaftsweg aufkommen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte entschieden, dass Radfahrer und Inline-Skater bei einer Begegnung jeweils nach rechts auszuweichen haben (OLG Hamm 6 U 63/00).
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