Am 19. März 2007 jährte sich zum fünften Mal die Entscheidung des BGH, wonach Inlineskater als Fußgänger gelten und sich an die entsprechenden Regeln zu halten haben. Auf Radwegen und Straßen haben wir demnach nichts verloren.
Umso entschlossener gilt es für dieses Jahr unseren Forderungen auf der Berlinparade Ausdruck zu verleihen. Unsere Forderungen gelten nach wie vor, die Bedingungen sind eher schlechter geworden. Die Sperrung von attraktiven, innerstädtischen Straßen am Wochenende für Autos und die Freigabe dieser Straßen für Fußgänger, Fahrradfahrer, Kickboarder und Skater war einst in Berlin erfolgreich umgesetzt, seit August 2003 gibt es diese Skaterfreundliche Regelung nicht mehr.
Hoffen wir also, dass wir diesen Tag nicht als Zehnjähriges Jubiläum feiern müssen.
Stefan Luft 20.3.07
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